Unterhaltszahlungen in den Niederlanden

In diesem Artikel werden häufig gestellte Fragen zu den Themen Kindesunterhalt und Partnerunterhalt in den Niederlanden beantwortet.

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist eine monatliche Zahlung zur Unterstützung der Erziehung und Ausbildung des Kindes. Kindesunterhalt muss gezahlt werden, wenn aus rechtlicher Sicht eine Eltern- Kind-Beziehung vorliegt. Dies betrifft nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern usw.

Unterhaltszahlungen sind bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu zahlen. Falls das Kind sich nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befindet, so hält die Zahlungspflicht bis zum 21. Lebensjahr an.

Wer entscheidet, wie viel gezahlt werden muss?

Die Berechnung des Kindesunterhaltes wurde im Jahre 2013 größtenteils standardisiert.

Das gemeinschaftliche Netto- Einkommen der Eltern während der Beziehung bestimmt den Betrag, den das Kind nach der Beendigung der Beziehung verlangen kann, denn es gilt, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Dies ist die sogenannte „Bedürfnis- Berechnung“ (behoefteberekening).

Der darauffolgende Schritt ist eine Berechnung, wie viel jeder Elternteil monatlich zahlen muss, um den vom Kind gewohnten Lebensstandard so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Dies ist die sogenannte „Finanzkraft“ (draagkrachtberekening). Bei dieser Berechnung wird auf das heutigen Einkommen und gewissen feste Ausgaben, wie Wohnkosten, Rücksicht genommen. Ferner spielt die Zeit, die ein Kind bei jedem Elternteil pro Monat verbringt, eine Rolle, denn daran sind die Kosten für den Elternteil gekoppelt.

Unter Umständen kann zusätzlich Rücksicht genommen werden auf zusätzlichen Ausgaben des zahlenden Elternteils. Zu diesen Ausgaben gehören zum Beispiel (hohe) Schulden.

Im Allgemeinen gilt, dass Eltern sich einigen können und Unterhaltszahlungen vertraglich selber festlegen können. Bleibt eine Einigung aus, dann entscheidet das Gericht. Das Gericht folgt strikt den Standard- Richtlinien. Ausnahmen und besondere Umstände müssen bewiesen werden, um von einer Standard- Berechnung abzuweichen.

Der zu zahlende Minimumbetrag beträgt € 25,- Euro pro Monat pro Kind. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen.

Was ist Partner-Unterhalt?

Partner-Unterhalt ist die finanzielle Unterstützung des ehelichen Ex-Partners, falls der eheliche Ex-Partner über kein eigenes Einkommen verfügt und eine Arbeitsaufnahme von ihm/ihr nicht verlangt werden kann. Des Weiteren besteht eine Zahlungspflicht, falls der Unterschied zwischen dem Einkommen während der Beziehung und dem Einkommen nach der Beziehung zu groß ist, um auch nur ansatzweise einen vergleichbaren Lebensstandard fortzuführen.

Partner-Unterhalt spielt nach einer Scheidung oder Zivilen-Partnerschaft (geregistreerd partnerschap) eine Rolle. Es besteht keine Partner-Unterhaltspflicht, falls Sie lediglich zusammen gewohnt haben.

Wie wird Partner-Unterhalt berechnet?

Partner-Unterhalt ist abhängig von zwei Faktoren: und zwar einmal von der Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung („Bedürftigkeit“), und zudem von der finanziellen Leistungsfähigkeit des zahlenden Ex-Partners („Finanzkraft“).

Ex-Partner sind nicht verpflichtet, bei ihrer Trennung Partner-Unterhalt zu fordern. In den Niederlanden ist es durchaus üblich, dass Ex-Partner von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, falls Sie vergleichbare Einkommen haben und/oder keine Zahlung wünschen.

Wenn ein Partner jedoch weniger Karriere gemacht hat, zum Beispiel um für die gemeinsamen Kinder zu sorgen, dann ist Partnerunterhalt vielfach notwendig. Die Notwendigkeit basiert auf dem Lebensstandard während der Ehe oder Partnerschaft. Mit einem hohen Einkommen ist oftmals ein gehobener Lebensstil verbunden und kommt einer Unterhaltszahlung an den künftigen Ex-Partner in Frage, um diesen Lebensstil aufrecht zu erhalten.

Ein eventuelles Einkommen der Person, die Partner-Unterhalt erhält, wird von dem Bedarfs-Betrag abgezogen.

Der Bedarfs-Betrag wird dann mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des zahlenden Ex-Partners verglichen. Nur, wenn dieser die finanziellen Mittel hat, um neben seinen sonstigen Ausgaben Partner-Unterhalt zu zahlen, wird dieser verpflichtet, den Partner-Unterhalt zu zahlen. Aus diesem Grund ist es möglich, dass trotz eines finanziellen Bedürfnisses, man keinen Partner-Unterhalt erhält.

Die Frage, ob ein Ex-Partner die Finanzkraft hat, um Partner-Unterhalt zu zahlen, ist von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel Schulden aus der Ehe, wie die eheliche Gütergemeinschaft verteilt wird, die Möglichkeit des Ex-Partners, selber ein höheres Einkommen zu erzielen durch einen Jobwechsel oder einen zusätzlichen Job oder Überstunden.

Wann endet die Verpflichtung, Partner-Unterhalt zu zahlen?

Bei einer kinderlosen Ehe von weniger als fünf Jahren Dauer, besteht die Unterhaltspflicht genau so lange, wie die Ehe stand gehalten hat. Wenn Parteien drei Jahre und zwei Monate miteinander verheiratet waren, so besteht eine Unterhaltspflicht nach der Scheidung für drei Jahre und zwei Monate.

In allen anderen Fällen dauert die Unterhaltspflicht maximal zwölf Jahre. Selbst wenn die Ehe von sehr kurzer Dauer war, aber ein Kind aus der Ehe hervorgegangen ist, endet die Partner-Unterhaltspflicht erst nach zwölf Jahren.

Gibt es Ausnahmen bezüglich der Dauer der Partner-Unterhaltspflicht?

Es gibt Ausnahmen.

Ehegatten können eine kürzere Dauer der Unterhaltszahlung vereinbaren.
Falls der Ex-Ehegatte erneut heiratet, eine zivile Partnerschaft eingeht oder aus Liebe mit einem Partner zusammen wohnt, dann endet die Unterhaltspflicht. Es ist jedoch Aufgabe des Unterhaltspflichtigen, dies zu beweisen und das Ende seiner Unterhaltspflicht bei Gericht zu fordern. Die Beweislast führt oft zu vielen Problemen. Vielfach ist es notwendig, einen teuren Privatdetektiv zu beauftragen, um ausreichende Beweise in der Hand zu haben.

In besonderen Ausnahmefällen kann der Ex-Partner am Ende der zwölf Jahre bei Gericht fordern, dass die Zahlungsdauer verlängert wird. Eine Verlängerung wird nur in höchst seltenen Fällen zugesprochen, zum Beispiel bei einer schweren Behinderung des Ex-Partners, der Unterhalt erhält und ohne den Unterhalt über kein eigenes Basis-Einkommen verfügt.

Was ist, wenn der Sachverhalt sich ändert (Jobverlust, Gehaltserhöhung etc.)?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann die Unterhaltspflicht immer gerichtlich geändert werden, falls die Sachlage sich ändert.

Indexierung

Sowohl Kindes-Unterhaltszahlungen als auch Partner-Unterhaltszahlungen werden jährlich indexiert. Die Indexierung ist von der Inflation abhängig. Diese wird jährlich von der niederländischen Regierung bestimmt und veröffentlicht.

Wenn Sie keine abweichenden Absprachen getroffen haben, wird die Unterhaltspflicht jedes Jahr im Januar indexiert. Indexieren heißt, der zu zahlende Betrag wird in jedem Jahr um ein paar Prozent erhöht.

Gibt es Steuervorteile durch Unterhaltszahlungen?

In den Niederlanden ist Kindesunterhalt nicht (mehr) absetzbar. Partner-Unterhalt hingegen ist einerseits vollständig steuerlich vom Zahlungspflichtigen absetzbar und gilt andererseits als Einkommen für den Ex-Partner, der Unterhaltszahlungen erhält.

Mein Ex-Partner wird in die Niederlande umziehen/ die Niederlanden verlassen und fordert Unterhaltszahlungen

Bei einem Umzug vom Ausland in die Niederlande wird nach der Scheidung niederländisches Recht anwendbar. Deswegen sollten Sie sich frühzeitig über die finanziellen Folgen eines Umzugs informieren.

Bei einem Umzug ins Ausland außerhalb der Niederlande, ist eine Nachprüfung der Unterhaltspflicht zu empfehlen. Insbesondere können mit dem Umzug Steuererleichterungen oder Veränderungen des Einkommens des Ex-Partners verbunden sein.

Wie kann Bowmer & Nuiten Ihnen behilflich sein?

Unsere Kanzlei verfügt über ein Team von international erfahrenen Familienrechtsanwälten. Sollten Sie in Trennung leben oder geschieden sein und eine Neuberechnung wünschen, so beraten wir Sie gerne. Wir stehen regelmäßig internationalen Mandanten bei und vertreten Sie gerne bei Gericht. Alternativ bieten wir auch Mediationen (Streitschlichtungsgespräche) sowie außergerichtliche Lösungen an.

Für weitere Informationen und Rückfragen zu den diesem Thema wenden Sie sich bitte an Maria Bowmer.

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